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Jahresabrechnung in der WEG: So behalten Eigentümer den Überblick über alle Kosten

  • Autorenbild: josefoks27
    josefoks27
  • 27. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit
Jahresabrechnung in der WEG


In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört die Jahresabrechnung zu den zentralen Verwaltungsaufgaben. Sie zeigt, welche Einnahmen und Ausgaben im vergangenen Wirtschaftsjahr angefallen sind, wie diese auf die Eigentümer verteilt wurden und ob Nachforderungen oder Gutschriften entstehen.

Gerade in kleinen Gemeinschaften ist Transparenz entscheidend. Nur wenn Eigentümer ihre Jahresabrechnung verstehen, können sie sicherstellen, dass alles korrekt abläuft und die Gemeinschaft finanziell stabil bleibt.



1. Gesetzliche Grundlagen: Wer muss was machen?

Die Erstellung der Jahresabrechnung ist gesetzlich in § 28 WEG geregelt. Danach gilt:

  • Der Verwalter ist verpflichtet, nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine Abrechnung zu erstellen (§ 28 Abs. 2 WEG).

  • Die Abrechnung muss alle Einnahmen, Ausgaben und die Entwicklung der Rücklagen enthalten.

  • Zusätzlich ist ein Vermögensbericht vorzulegen, der den Stand der Instandhaltungsrücklage und des Gemeinschaftsvermögens aufzeigt (§ 28 Abs. 4 WEG).


Eine gesetzliche Frist ist nicht ausdrücklich vorgegeben, aber die Rechtsprechung geht von einer zeitnahen Erstellunginnerhalb von etwa sechs Monaten nach Jahresende aus.


Praxisbeispiel: Endet das Wirtschaftsjahr am 31. Dezember, sollte die Jahresabrechnung spätestens bis Juni des Folgejahres vorliegen. Kommt sie erst im Herbst, kann die Eigentümergemeinschaft auf eine frühere Vorlage bestehen.


💡 Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihrer Teilungserklärung oder im Verwaltervertrag eine Frist vereinbart ist. Diese gilt dann verbindlich.



2. Inhalt der Jahresabrechnung – Was muss drinstehen?

Eine vollständige Jahresabrechnung umfasst:

  1. Gesamtabrechnung der Gemeinschaft – alle Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres.

  2. Einzelabrechnung je Eigentümer – zeigt, welcher Kostenanteil auf die jeweilige Einheit entfällt und welche Hausgeldvorauszahlungen geleistet wurden.

  3. Darstellung der Instandhaltungsrücklage – Anfangsbestand, Zuführung, Entnahmen, Endbestand.

  4. Kostenverteilungsschlüssel – Angabe, nach welchen Kriterien (z. B. Miteigentumsanteil, Verbrauch) die Kosten verteilt wurden.

  5. Ergebnisdarstellung – eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben.


Praxisbeispiel: Im Wirtschaftsjahr wurden 12 000 € Kosten verbucht. Die Hausgeldvorauszahlungen betrugen 11 000 €. Die Differenz von 1 000 € wird anteilig auf alle Eigentümer verteilt. Wer 10 % Anteil hat, zahlt also 100 € nach.


💡 Tipp: Eine transparente Aufstellung der Rücklagenbewegungen ist besonders wichtig – hier passieren in kleinen WEGs häufig Fehler.



3. Wie Eigentümer die Jahresabrechnung richtig lesen und prüfen

Damit Sie den Überblick behalten, hilft ein strukturiertes Vorgehen:


a) Gesamtabrechnung prüfen:Wie hoch waren Einnahmen und Ausgaben insgesamt? Stimmen die Summen mit dem Vorjahr oder den Erwartungen überein?


b) Einzelabrechnung vergleichen:Überprüfen Sie, ob die Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt wurden und ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben entsteht.


c) Verteilungsschlüssel verstehen:Wurden die Kosten nach den gültigen Beschlüssen verteilt? In kleinen WEGs wird oft vereinbart, einzelne Positionen nach Verbrauch abzurechnen.


d) Rücklagenentwicklung nachvollziehen:Stimmen Anfangs- und Endbestand der Instandhaltungsrücklage? Welche Ausgaben wurden daraus bezahlt?


e) Beschlussfassung kontrollieren: Nach § 28 Abs. 2 WEG beschließen die Eigentümer über die Abrechnung und die sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Ohne Beschluss ist die Abrechnung nicht verbindlich.


Praxisbeispiel: Ein Eigentümer bemerkt, dass die Rücklage um 5 000 € gesunken ist, obwohl keine Maßnahme beschlossen wurde. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass Fensterreparaturen bezahlt wurden, aber der Beschluss dazu fehlte. Die Gemeinschaft muss diesen Beschluss nachholen, um Rechtssicherheit zu schaffen.


💡 Tipp: Bewahren Sie alle Jahresabrechnungen mindestens 10 Jahre auf. Sie dienen als Nachweis bei Verkauf oder Streitfällen.



4. Besonderheiten kleiner WEGs (2–4 Einheiten)

In kleinen Eigentümergemeinschaften ist die Jahresabrechnung oft einfacher, aber nicht weniger wichtig.

  • Vereinfachte Form: Es kann vereinbart werden, dass eine übersichtliche Gesamtabrechnung genügt, wenn alle Eigentümer zustimmen.

  • Transparenz: Da meist kein professioneller Verwalter im Einsatz ist, sollte die Buchhaltung besonders klar und nachvollziehbar sein.

  • Rücklagenbildung: Auch kleine WEGs sollten regelmäßig Rücklagen bilden, um unerwartete Reparaturen zu finanzieren.

  • Professionelle Unterstützung: Eine rechtssichere und verständliche Abrechnung durch einen externen Dienstleister schützt vor Streit und Fehlern.


💡 Tipp: In kleinen Gemeinschaften lohnt sich eine professionell geführte Buchhaltung, damit alle Eigentümer jederzeit den Überblick behalten.



5. Häufige Fehler & Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden

  1. Verspätete Abrechnung:Wenn die Jahresabrechnung zu spät kommt, kann das auch Probleme bei der Nebenkostenabrechnung gegenüber Mietern verursachen.

  2. Unklare Rücklagenentwicklung:Fehlt eine detaillierte Aufstellung, bleibt unklar, wofür Gelder verwendet wurden.

  3. Falsche Kostenverteilung:Fehlerhafte Umlageschlüssel führen zu Ungerechtigkeiten und Unmut in der Gemeinschaft.

  4. Fehlende Beschlussfassung:Ohne ordnungsgemäßen Beschluss sind Nachzahlungen oder Gutschriften rechtlich nicht bindend.

  5. Unvollständige Belege:Eigentümer haben Anspruch auf Einsicht in alle Belege. Eine transparente Buchführung verhindert Konflikte.


💡 Tipp: Fordern Sie als Eigentümer regelmäßig Einsicht in die Unterlagen an – das ist Ihr gutes Recht nach § 18 Abs. 4 WEG.



Fazit – Überblick schafft Vertrauen

Die Jahresabrechnung ist das finanzielle Herzstück jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie zeigt, wie wirtschaftlich die Gemeinschaft arbeitet und ob zukünftige Investitionen gut abgesichert sind.


Wer seine Abrechnung versteht und überprüft, kann aktiv zur Stabilität und zum Werterhalt der Immobilie beitragen. In kleinen WEGs (z. B. mit 2–4 Einheiten) ist eine klare, rechtssichere und verständliche Aufbereitung der Zahlen besonders wertvoll – sie schafft Vertrauen und verhindert Streit.



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